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Es handelt sich um eine einseitig verbindliche Ausgestaltung einer Rahmenvereinbarung. Hierbei verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) einseitig gegenüber dem Auftraggeber (AG), die vertraglich festgelegte Obergrenze (Maximale Anzahl durchzuführender Prüfungen je definierter Prüfleistung (= Höchstmenge / Maximales Auftragsvolumen)) auf Abruf innerhalb der definierten Frist zu erbringen. Eine Verpflichtung des AG zum Abruf über die Untergrenze (Minimale Anzahl durchzuführender Prüfungen je definierter Prüfleistung (= Mindestmenge / Minimales Auftragsvolumen)) hinaus besteht jedoch nicht. Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.03.2026 und endet am 28.02.2028 (Grundlaufzeit). Der AN räumt dem AG das Recht ein, die Rahmenvereinbarung, um bis zu insgesamt 4 Jahre zu verlängern, wobei die Verlängerungen wie folgt erfolgen können: Verlängerungsoption 1 um 2 Vertragsjahre: 01.03.2028 – 28.02.2030 Letztmöglicher Zeitpunkt zur Ausübung der Vertragsverlängerung/Optionsziehung ist 3 Monate vor Ablauf der feste Vertragslaufzeit (Grundlaufzeit). Im Falle der Vertragsverlängerung/Optionsziehung gelten die vorliegenden Vertragsbedingungen. Eine Verpflichtung des AG zu einer Vertragsverlängerung/Optionsziehung besteht jedoch nicht. Der AN hat sämtliche bestellten Leistungen zu erbringen. Los 3 Sicherheitsbeleuchtung Rahmenvertrag (zum Download verfügbar auf der Vergabeplattform „subreport ELViS“).
Anforderungen an den Bieter