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Die Bundesagentur für Arbeit (Regionales Einkaufszentrum Südwest) schreibt die Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung aus. Die Maßnahme basiert auf § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III und ist für ca. 24 Gesamtplätze im Bezirk des Regionalen Einkaufszentrums Südwest vorgesehen. Der Leistungszeitraum erstreckt sich vom 02.12.2026 bis zum 01.12.2027. Die Standorte der Maßnahme sind Balingen und Albstadt. Bieter müssen unter anderem eine gültige Trägerzulassung nach AZAV nachweisen.
Konzeption und Durchführung einer individuellen Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 SGB III für ca. 24 Plätze im Zollernalbkreis.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen