Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 421faca4-8723-4c2c-bcca-4a61c53abb40

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 9T
Abgabe
in 17T
Stadtwerke Kempen GmbH (Kempen)
Standort Projekt
Kempen, DE
Eignung

Rollenqualifikationen

  • jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Allgemeine Unternehmensdarstellung vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung vorzulegen, dass in Bezug auf das Unternehmen keine Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 Abs. 1 GWB vorliegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung gem. § 19 Abs. 1, 3 MiLoG vorzulegen; jeder Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 vorzulegen (Vordrucke in Vergabeunterlagen). Von Bietergemeinschaften ist eine Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen (Vordruck in den Vergabeunterlagen). Nähere Informationen siehe Vergabeunterlagen.
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
  • Mit Angebotsabgabe benennt der Bieter das Grundstück, auf dem die Solarthermienalage - soweit nichts bereits errichtet - errichtet wird, die den Anforderungen des Wärmelieferungsvertrags entspricht (Vordruck in den Vergabeunterlagen vorhanden; geforderte Angaben: Bezeichnung des Grundstücks; Eigentümer des Grundstücks; Straße; PLZ/Ort(steil); Gemarkung; Flur und Flurstück; Entfernung in Km bis zum Einspeisepunkt in der Von-Ketteler-Straße (Luftlinie); Entfernung in Km bis zum Einspeisepunkt Otto-Schott-Straße (Luftlinie). Handelt es sich um ein Grundstück, das sich nicht im alleinigen Eigentum des Bieters befindet, so muss durch eine Erklärung des (Mit-)Eigentümers bzw. durch einen entsprechenden Miet-/Pachtvertrag die Verfügbarkeit des Grundstückes während der gesamten Vertragslaufzeit für die Errichtung und den Betrieb der solarthermischen Anlage im ausgeschriebenen Umfang nachgewiesen werden. Diese Erklärung / dieser Miet-/Pachtvertrag muss den Angebotsunterlagen beigefügt werden.
Originaltitel: Wärmelieferung aus einer Solarthermischen Anlage für die Fernwärmeversorgung der Stadtwerke Kempen GmbH
deen