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Der Landkreis Celle beabsichtigt die Durchführung der arbeitssicherheitstechnischen Aufgaben. Dies erfolgt nach Maßgabe der DGUV Vorschrift 2. Auch nach §§ 3,6 Arbeitssicherheitsgesetz ist dies zu erfüllen. Die Vergabe erfolgt zeitlich befristet für zwei Jahre. Die Rahmenvereinbarung kann zweimal verlängert werden. Jede Verlängerung beträgt 12 Monate. Der Höchstwert pro Vertragsjahr beträgt 150% des Auftragswertes. Die Rahmenvereinbarung endet bei Erreichen dieses Wertes. Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders geeignet.
Durchführung der arbeitssicherheitstechnischen Aufgaben nach DGUV Vorschrift 2. Erfüllung der Aufgaben nach §§ 3,6 Arbeitssicherheitsgesetz. Zeitlich befristet für zwei Jahre.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen