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Die Techniker Krankenkasse (TK), HEK und hkk verfolgen das Ziel, mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V über die in den Losen genannten Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen, Darreichungsformen und Wirkstärken zu schließen. Das Verfahren ist als Open-House-Modell konzipiert, bei dem keine individuellen Verhandlungen geführt werden und einheitliche Konditionen gelten. Es wird keine Exklusivität zugesichert. Ein Beitritt zu diesem Verfahren ist für geeignete pharmazeutische Unternehmer innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal der TK.
Die Techniker Krankenkasse (TK), HEK und hkk schreiben Open-House-Rabattverträge für diverse pharmazeutische Wirkstoffe gemäß § 130a Abs. 8 SGB V aus. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Verfahren, bei dem interessierte pharmazeutische Unternehmer jederzeit beitreten können.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen