Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 441eb27d-1820-431e-858a-88205597363e

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 6T
Heute
Fragen
in 30T
Abgabe
in 36T
53879 Euskirchen
Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement (Euskirchen)
Projektübersicht

Es sind Leistungen im Rahmen des Bauvorhabens Erweiterung der Katholische Grundschule, Franziskus der Stadt Euskirchen zu erbringen. Das Baufeld liegt im Gültigkeitsbereich des Bebauungsplans BP 24 c der Kreisstadt Euskirchen. Die Planung ist so angelegt, dass die Baugrenzen bis auf eine kleinere Überschreitung an der Straßenfront eingehalten werden. Höhenlage: Geländehöhe ca. 165,95 NHN Windlastzone: 2 Schneelastzone: 2 Erdbebenzone: 2 Untergrundklasse: T Baugrundklasse: C Inhalt dieser Ausschreibung ist der Außenputz. Das LV umfasst folgende Positionen: 01 Außenputzarbeiten - WDVS 01.01 Vorbereitende Maßnahmen Außenputzarbeiten 01.02 Außenputzarbeiten und WDVS 01.03 WDVS-Sockel Eckhaus und Verbinungsbau und Haus 4 01.04 Maler-Beschichtungsarbeiten und Feuchteschutz 01.05 Stundenlohnarbeiten.

Erweiterung Katholische Grundschule Franziskus. Außenputz und WDVS Arbeiten. Baugrundklasse C.

Standort Projekt
Eifelring 14, 53879 Euskirchen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • - Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). - Bieter können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB). Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten: - Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). - Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
  • Eigenerklärungen -...zur Eignung - Formblatt 124 -...zu Sanktionen - Formblatt 523 EU -...über Informationen zum Bieter - Formblatt csx 59
Originaltitel: Erweiterung Franziskusschule Euskirchen, Außenputz
deen