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Anforderungen an den Bieter
Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 6 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Der daraus resultierende Mehrbedarf ist nicht in den Schätzmengen/ im Höchstwert enthalten; diese erhöhen sich entsprechend anteilig.
Vergabe einer zentralen On-Premises-Videokommunikationslösung als Rahmenvertrag. Der Auftrag umfasst Lieferung von Softwarelizenzen und optional Hardware sowie dazugehörige Dienstleistungen wie Beratung, Schulung und Support. Die Lösung muss skalierbar, mandantenfähig und im eigenen Rechenzentrum des Auftraggebers installierbar sein, unter Beachtung von BSI-Grundschutz und Netzzonenarchitektur.
Lieferung und Dienstleistungen für eine skalierbare, mandantenfähige On-Premises-Videokommunikationslösung. Anbindung von 360 Raumsystemen, Unterstützung von 400 parallelen Teilnehmern und 40 parallelen Konferenzen. Inkludiert Softwarelizenzen (EVB-IT Überlassung Typ B), optional Hardware (EVB-IT-Kauf) sowie Implementierung, Schulung, Support und Wartung (EVB-IT Dienstleistungen, EVB-IT Pflege S). Lösung muss BSI-Grundschutz, Netzzonenarchitektur mit ALG, Cisco-Kompatibilität und Web-RTC unterstützen. Barrierefreiheit nach BGG und BITV 2.0 ist erforderlich.
Gegenstand der Beschaffung ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Hard- und/oder Software sowie damit verbundene Dienstleistungen: 1. Lieferung von Softwarelizenzen gem. EVB-IT Überlassung Typ B, sowie (sofern notwendig) Hardware gem. EVB-IT-Kauf zur Realisierung einer skalierbaren und mandantenfähigen Videokonferenzlösung für mindestens 400 parallele Teilnehmer, 40 aktive parallele Konferenzen und der Möglichkeit zur Anbindung von ca. 360 vorhandenen Raumsystemen. Die gelieferte Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig unter Beachtung der Empfehlungen des BSI-Grundschutzes für erhöhten Schutzbedarf im Rechenzentrum des AG installier- und betreibbar sein (On Premises). Da die angebotene Lösung in einer komplexen Netzzonen Architektur betrieben werden soll, muss für jeden Netzzonenwechsel ein Application-Layer-Gateway (ALG) oder eine gleichwertige, BSI-konforme Alternative mit nachgewiesenem Schutzprofil geliefert werden. Die Softwarelizenzen müssen gemäß „EVB-IT Überlassung Typ B“ gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) überlassen werden. Sofern Hardware Teil der angebotenen Lösung ist, wird sie gemäß „EVB-IT-Kauf“ gegen einmaliges Entgelt (Kauf) geliefert. Falls die Angebotene Lösung keine Hardware beinhaltet ist der „EVB-IT-Kauf“-Vertrag nicht relevant. Dataport erhält das Recht, ihrerseits Nutzungsrechte an der Lösung, insbesondere an Lizenzen, gegen Entgelt an ihre Kunden zu vergeben (erweitertes Nutzungsrecht, Unterlizenzierung). Die Lösung muss mit den vorhandenen Cisco-Raumsystemen nutzbar sein (SIP/H.323). Die Lösung muss die Kommunikation mit internen und externen Teilnehmern über das Internet und Einwahl mittels Web-RTC unterstützen. Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies erfordert entsprechend § 3 Abs. 1 BITV 2.0 (2019), dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig. Die Umsetzung der Nutzbarkeit orientiert sich hinsichtlich der Aspekte Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit an den Maßgaben der DIN EN ISO 9241. 2. Lieferung von mit der gelieferten Hard- und/oder Software verbundenen Dienstleistungen für Beratung bei und Lieferung von Informationen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration und Customizing in Form eines Implementierungsprojekts gem. „EVB-IT Dienstleistungen“ Schulung von Administratoren gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Support (Hotline) und Störungsbehebung gem. „EVB-IT Pflege S - Langfassung“ für gelieferte Software, sowie EVB-IT-Kauf für gelieferte Hardware. Pflege der Software und Bereitstellung von Updates gem. „EVB-IT Pflege S – Langfassung“ Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung gem. „EVB-IT Dienstleistungen“. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die als Entwurf beigefügten Unterlagen Teil B – Leistungsbeschreibung sowie Kriterienkatalog verwiesen. Die detaillierte Leistungsbeschreibung sowie der finale Katalog der fachlichen und technischen Anforderungen an die Lösung werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bietern zur Verfügung gestellt.