Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 94T
59423 59427 Unna
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL Westfalen (Hamm)
Standort Projekt
59423 59427 Unna, DEU
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Es werden Angaben in Form von Eigenerklärungen über die Ausführung nachfolgender Referenzleistungen gefordert. Diese werden im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Eigenerklärungen müssen die Angaben gem. den unten beigefügten Referenzformblättern (1, 2.1, 2.2) enthalten. Bei Referenzprojekten, die zusammen mit anderen ARGE-Partnern oder Unterauftragnehmern erbracht wurden, muss das Unternehmen, das zum Nachweis der Eignung herangezogen werden soll (= das Bewerbergemeinschaftsmitglied oder der Unterauftragnehmer), die Leistungen eigenverantwortlich erbracht oder sie zumindest im Rahmen seiner Vergabe an Nachunternehmer gegenüber seinen ARGE-Partnern und/oder dem AG verantwortet haben. Für die Referenz von Planungsleistungen nach 2.1 und 2.2 genügt es, wenn diese als verantwortlicher Generalplaner erbracht wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass sich ein Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung (vgl. Abschnitt 5.1.9 EU-Auftragsbekanntmachung) auf die Erfahrungen und Kapazitäten anderer Unternehmen beruft (Eignungsleihe, vgl. § 6d EU VOB/A), diese Unternehmen bereits mit der Einreichung des Teilnahmeantrags eine sog. Verpflichtungserklärung zur Erbringung der betreffenden Leistungen im Auftragsfall abgeben müssen. 1)Referenzen zu ausgeführten Bauleistungen: Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von mindestens einem Referenzprojekt, das die folgenden Mindestanforderungen erfüllt: a) Bauleistungen für den Neubau einer Stahlverbundbrücke (Referenzen über integrale Stahlverbundbrücken sind nicht zugelassen), b)Zwei- oder Mehrfeldbauwerk mit einer Gesamtstützweite von mindestens 75 m, c)mit einer ausgewiesenen Belastungsklasse von mindestens LM1 nach DIN EN 1991-2 und NA (oder vergleichbar), d) über Bundesfernstraßen unter Verkehr, e)Abnahme des Bauwerks frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung. 2)Referenzen über ausgeführte Planungsleistungen: Im Folgenden wird nur auf die aktuelle HOAI 2021 Bezug genommen. Für die Angaben von Referenzprojekten gelten sinngemäß die entsprechenden Paragrafen der zum Leistungszeitpunkt geltenden HOAI-Fassung. 2.1) Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen mindestens eines Referenz-Projekts, das mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und mindestens folgendes zum Gegenstand hatte: a)Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk in Stahlverbundbauweise (nicht zulässig: integrale Stahlverbundbauweisen), b)Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung), c)Abschluss der Entwurfsplanung entsprechend LPH 3 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 3 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung. 2.2) Einzureichen sind Eigenerklärungen über die Ausführung von Planungsleistungen mindestens eines Referenz-Projekts, das mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist und mindestens folgendes zum Gegenstand hatte: a)Planungsleistungen in Bezug auf Ingenieurbauwerke entsprechend §§ 41 ff. HOAI 2021 und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) Tragwerksplanung entsprechend §§ 49 ff. HOAI 2021 für ein Brückenbauwerk in Stahlverbundbauweise (nicht zulässig: integrale Stahlverbundbauweisen), b)mindestens Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und gleichzeitig (d.h. in einem Auftrag) mindestens Genehmigungs- und Ausführungsplanung entsprechend LPH 4 und 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung), c)Abschluss der Ausführungsplanung entsprechend LPH 5 §§ 41 ff. HOAI 2021 (Ingenieurbauwerke) und LPH 5 §§ 49 ff. HOAI 2021 (Tragwerksplanung) frühestens 10 Jahre vor dem Datum der Absendung der EU-Auftragsbekanntmachung,
  • Mit dem Angebot einzureichen: 1. Gültige Präqualifikationsnachweise (PQ VOB) Sofern der Bieter/die Bietergemeinschaft für die Leistungsbereiche nicht präqualifiziert ist, sind auf den Leistungsbereich bezogene Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung", auch für ggf. vorgesehene Nachunternehmer, mit dem Angebot vorzulegen. 2. Sonstige individuell geforderte Nachweise: - Nachweis der Qualifikation des Herstellers für das Herstellen von Schweißverbindungen für die Ausführungsklasse EXC3 nach DIN EN 10 gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten 2025 " und Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken 2018. Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. - Nachweis der Qualifikation des zu benennenden und vor Ort tätigen Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen gemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS) auch für Bundesautobahnen - Qualifikation des Koordinators nach § 15 Abs. 4 GefStoffV bzw. Nr. 6 TRGS 519 - Nachweis für die Sachkunde für Arbeiten im kontaminierten Bereich (BGR 128) sowie TRGS 519/521 - Benennung des Aufstellers und des Koordinators für die Ausführungsplanung - Nachweis der Qualifikation und Eignung für die Kampfmittelsuche und -räumung, indem die entsprechenden Voraussetzungen nach dem SprengG zu erfüllen sind (Erlaubnis nach § 7, 9, 19 und Inhaber vom Befähigungsnachweis nach § 20) Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
  • Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen geben v. g. Angaben formlos ab.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Benennung der für die Unterauftragsvergabe vorgesehenen Unternehmer.
  • Mit dem Angebot einzureichen: - Angaben und Nachweise gem. Beschreibung der o. g. Ausschlussgründe. - Angaben, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat. - Klarstellend wird ebenfalls auf die gesetzliche Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833-2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Die als Formular vorgegebene Eigenerklärung im Formblatt EIGENERKLAERUNG_BEZUG_RUSSLAND, mittels derer die Auftraggeber die Einhaltung der vorgenannten Vorschrift zu prüfen haben, ist abzugeben. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen zuständigen Berufsgenossenschaft. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: - Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
  • Mit dem Angebot einzureichen: - Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. 1. Der geforderte Mindestjahresumsatz beträgt 25.000.000,00 €/a brutto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Auf gesondertes Verlangen einzureichen: - Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das in Ziff. I.3. ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben vorzulegen: - Angaben zum Umsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
  • Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: - Angaben über die Eintragung in einem Berufsregister.
  • Mit dem Angebot einzureichen: Angaben zum Eintrag ins Handelsregister, in die Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer bzw., dass das Unternehmen zu keiner Eintragung in v. g. Register verpflichtet ist. Auf gesondertes Verlangen einzureichen: Vorlage der Gewerbeanmeldung, des Handelsregisterauszugs, der Eintragung in die Handwerksrolle oder der Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise. Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen. Präqualifizierte Unternehmen Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise des Nichtvorliegens o. g. Ausschlussgründe und der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen: - Angaben über die Eintragung in einem Handelsregister.
  • Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 16a EU VOB/A.
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