Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 12T
Heute
Fragen
in 2T
Teilnahme
in 8T
Vertragsbeginn
in 83T
Landeshauptstadt München, Baureferat (München)
Dienstleistungen ObjektplanungKinderkrippeHOAIHochbauHolzbauweise
Hochbau / Kinderkrippe
Standort Projekt
81673 München, DEU
Finanzen
Geschätztes Honorar 1.206,00 €
HOAI - Siehe Vergabeunterlagen Formblatt III.16.1
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt.
  • Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto) (Wichtung 10 %)
  • Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden.
  • Vorlage von max. 3 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers aus dem Referenzzeitraum 2018 - Ende der Bewerbungsfrist
Technische Details
HOAI LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9
Projektübersicht

Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §35 ff. HOAI 2021. LPH 2 -9, für den Neubau einer Kinderkrippe mit 5 Gruppen (60 Kinder) in der Halserspitzstraße, im Stadtbezirk 14 in Berg-am Laim. Die Brandschutzplanung soll mit übernommen werden. Der Planungsbeginn ist ab März 2026 vorgesehen, die Übergabe an den Nutzer im Dezember 2028. Der Neubau soll teilweise oder vollständig in Holz- bzw. in Holzhybridbauweise errichtet werden. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnungsplan liegt vor. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 3.271 m2. Die BGF beträgt gemäß Vorbescheid ca. 1.206m2, der BRI-Wert ca. 4.416m3. Das zu bebauende Grundstück liegt inmitten eines Stadtteils mit Wohnbebauung. Die Erschließung soll durch die verkehrsberuhigte Halserspitzstraße erfolgen, die direkt im Norden an das Grundstück angrenzt. Es werden Planunterlagen einer Machbarkeitsstudie beigelegt, die lediglich zur Orientierung dienen. Ein im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragtes Verkehrsgutachten steht ebenfalls zur Einsicht zur Verfügung. Die beigefügten Unterlagen „Nutzerbedarfsprogramm“, sowie „das Raumprogramm“ sollen als Planungsrichtlinie dienen. Die Wärmeversorgung ist mit einer Wärmepumpe vorgesehen. Die Planung soll den bestmöglichen Erhalt von vorhandenen schützenswerten Bäumen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendete Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen.

Neubau einer Kinderkrippe mit 5 Gruppen in München. Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §§ 34 ff. HOAI 2021, LPH 2-9. Geplanter Baubeginn März 2026, Übergabe Dezember 2028. Holz- oder Holzhybridbauweise.

Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §§ 34 ff. HOAI 2021, LPH 2-9, für den Neubau einer Kinderkrippe mit 5 Gruppen in Holzbauweise in der Halserspitzstraße, 81673 München. Berücksichtigung von Brandschutz, Klimaneutralität, nachwachsenden Rohstoffen, Grauer Energie, kreislaufgerechtem Bauen, Demontagefähigkeit, Trennbarkeit von Konstruktionen und Einsatz von Recyclingbaustoffen.

Gegenstand des Auftrags sind die Objektplanungsleistungen Gebäude gem. §35 ff. HOAI 2021. LPH 2 -9, für den Neubau einer Kinderkrippe mit 5 Gruppen (60 Kinder) in der Halserspitzstraße im Stadtbezirk 14 in Berg-am-Laim. Die Brandschutzplanung soll mit übernommen werden. Der Planungsbeginn ist ab März 2026 vorgesehen, die Übergabe an den Nutzer im Dezember 2028. Der Neubau soll teilweise oder vollständig in Holz- bzw. in Holzhybridbauweise errichtet werden. Ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan mit Grünordnungsplan liegt vor. Die Fläche des Baugrundstücks beträgt ca. 3.271 m2. Die BGF beträgt gemäß Vorbescheid ca. 1.206m2, der BRI-Wert ca. 4.416m3. Das zu bebauende Grundstück liegt inmitten eines Stadtteils mit Wohnbebauung. Die Erschließung soll durch die verkehrsberuhigte Halserspitzstraße erfolgen, die direkt im Norden an das Grundstück angrenzt. Es werden Planunterlagen einer Machbarkeitsstudie beigelegt, die lediglich zur Orientierung dienen. Ein im Rahmen der Machbarkeitsstudie beauftragtes Verkehrsgutachten steht ebenfalls zur Einsicht zur Verfügung. Die beigefügten Unterlagen „Nutzerbedarfsprogramm“ sowie „das Raumprogramm“ sollen als Planungsrichtlinie dienen. Die Wärmeversorgung ist mit einer Wärmepumpe vorgesehen. Die Planung soll den bestmöglichen Erhalt von vorhandenen schützenswerten Bäumen berücksichtigen. Vor dem Hintergrund des Beschlusses des Münchner Stadtrats im Dezember 2019 zur Klimaneutralität ist insbesondere der Einsatz nachwachsender Rohstoffe sowie die aufgewendete Graue Energie, die Förderung des kreislaufgerechten Bauens wie z.B. die Demontagefähigkeit und Trennbarkeit von Konstruktionen und der Einsatz von Recyclingbaustoffen zu berücksichtigen.

deen