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Die Hamburg Port Authority AöR schreibt eine Rahmenvereinbarung für maschinelle Stopf-Richtarbeiten im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn aus. Ziel ist die langfristige Sicherung der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen durch den Einsatz moderner Stopfmaschinen (Universal-, Gleis-, Weichen- oder Zweiwegestopfmaschinen) sowie Schotterplaniermaschinen. Der Auftrag ist in vier Lose unterteilt, die sich durch unterschiedliche Radienanforderungen und den Umfang der Schotterarbeiten unterscheiden. Die Laufzeit beträgt ein Jahr mit sieben Verlängerungsoptionen auf insgesamt acht Jahre. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach SektVO durchgeführt.
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf-Richtarbeiten und Schotterplaniereinsätzen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn. Die Arbeiten umfassen den Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen- und Zweiwegestopfmaschinen zur Gewährleistung der Betriebssicherheit.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen.
Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.
Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen.
Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.