Ausschreibung

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FS

Friedrich Sommer

Vertriebskoordinator

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 7T
Heute
Abgabe
in 29T
Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (Brandenburg an der Havel)
Projektübersicht

Wiederkehrende Prüfung ortsfester sowie ortsveränderlicher elektrischer Anlagen in der Botschaft LILO Kanzlei, Residenz und Dienstwohnungen. Die Prüfung erfolgt nach VDE 0105 und VDE 0701-0702. Geprüft werden Zustand und Betriebsmittel durch Besichtigen, Erproben und Messen. Die Kanzlei umfasst Haupt- und Unterverteilungen sowie diverse Geräte. Die Residenz und Dienstwohnungen haben ebenfalls Haupt- und Unterverteilungen zu prüfen. Eine gesonderte Auflistung der Anlagen wird nach Auftragserteilung übermittelt. Weitere Details sind dem Preisblatt zu entnehmen. Die Ausführung erfolgt schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, spätestens bis 31.12.2026. Bieterfragen sind bis zum 07.04.2026 möglich.

Wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen. Botschaft LILO Kanzlei und Residenz. Dienstwohnungen (DWen). Prüfung nach VDE 0105 und VDE 0701-0702.

Standort Projekt
Malawi
Finanzen
Geschätztes Honorar 3.000.000,00 €
HOAI - 3 Mio. EUR für Personenschäden, 1 Mio. EUR für Sachschäden, 500.000 EUR für Vermögensschäden
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Nichtvorliegen gesetzlicher Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
  • Erklärung zum Einsatz von mind. einer Elektrofachkraft (EFK) im Sinne der DIN VDE 1000-10 im Auftragsfall
  • Erklärung zum Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall bis spätestens zum Leistungsbginn mit mindestens folgenden Deckungssummen pro Versicherungsfall
  • Angabe von mind. einer Referenz über die Prüfung von ortsfesten Anlagen und ortsveränderlichen Anlagen mit den jeweilig dazugehörigen Prüfungsprotokollen in den vergangenen 3 Jahren

Rollenqualifikationen

  • Elektrofachkraft
  • Nachweis über Prüfungen
  • Betriebshaftpflichtversicherung
Technische Details
HOAI LP1LP2LP3LP4LP5LP6LP7LP8LP9

Besondere Bedingungen

  • Es gilt deutsches Recht. Der Vertragsausführung liegen die Vergabeunterlagen und das Angebot des Bieters zugrunde.
  • Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL/B) sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten (AGB-BFAA) in der bei Einleitung des Vergabeverfahrens geltenden Fassung.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht anerkannt.
Originaltitel: BfAA LILO wiederkehrende Prüfung elektrischer Anlagen
deen