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Die Universität Heidelberg schreibt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von GPU-Servern und InfiniBand-Technologie aus. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in drei Lose: Los 1 umfasst GPU-Server (DGX-Systeme), Los 2 GPU-Server (HGX-Systeme) und Los 3 InfiniBand-Switche und Zubehör. Bezugsberechtigt sind die Universität Heidelberg, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre. Das geschätzte Gesamtauftragsvolumen liegt bei ca. 10,5 Mio. EUR netto (Höchstwert 13,2 Mio. EUR). Die Vergabe erfolgt losweise.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von GPU-Servern (NVIDIA DGX- und HGX-Systeme) sowie NVIDIA InfiniBand-Technologie für die Universität Heidelberg und assoziierte medizinische Einrichtungen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur vereinfachten Beschaffung von Komponenten aus einer definierten Produktliste. Der Beschaffungsumfang gliedert sich in folgende Lose: - Los 1: GPU-Server (DGX-Systeme und Zubehör) - Los 2: GPU-Server (HGX-Systeme und Zubehör) - Los 3: InfiniBand-Switche und Zubehör Die Lose werden im weiteren Verlauf dieses Dokuments näher erläutert. Die Vergabe erfolgt losweise. Bezugsberechtigt aus dieser Rahmenvereinbarung sind die Universität Heidelberg einschließlich aller Einrichtungen, Institute, Fakultäten und sonstigen Organisationseinheiten, die Medizinische Fakultät Heidelberg, die Medizinische Fakultät Mannheim sowie das Universitätsklinikum Heidelberg. Universität Heidelberg Grabengasse 1 69117 Heidelberg Deutschland Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg Theodor-Kutzer-Ufer 1-3 68167 Mannheim Medizinische Fakultät Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Deutschland Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 672 69120 Heidelberg Die vorgenannten Stellen sind berechtigt, Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenvereinbarung zu erteilen. Eine Verpflichtung zum Abruf besteht nicht. Basierend auf den Erfahrungen der vergangenen Jahre sowie den aktuellen Planungen wird für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung von vier Jahren derzeit folgendes Auftragsvolumen geschätzt: - Geschätztes Auftragsvolumen Los 1: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 2: 5.000.000 EUR brutto (4.201.681 EUR netto) - Geschätztes Auftragsvolumen Los 3: 500.000 EUR brutto (420.168 EUR netto) Die angegebenen Auftragswerte je Los beruhen auf einer bestmöglichen Schätzung des derzeit absehbaren Bedarfs während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Eine belastbare Prognose der tatsächlichen Abrufe ist aufgrund der dynamischen technischen Entwicklung, der erheblichen Preis- und Verfügbarkeitsschwankungen im Bereich GPU-Server und InfiniBand-Komponenten, der Entwicklung zukünftiger Bedarfe sowie der verfügbaren Haushaltsmittel nur eingeschränkt möglich. Die tatsächliche Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung kann daher erheblich von den angegebenen Schätzwerten abweichen. Die angegebenen Auftragswerte begründen keine Mindestabnahmemengen, Mindestumsätze oder sonstigen Abrufverpflichtungen des Auftraggebers oder der Bezugsberechtigten. Maßgeblich für die maximale Inanspruchnahme der Rahmenvereinbarung ist ausschließlich der je Los festgelegte Höchstwert. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Ausschöpfung des geschätzten Auftragswertes oder des Höchstwertes besteht nicht.