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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."
Die AOK Nordost schreibt den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für eine Vielzahl von Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens aus. Interessierte pharmazeutische Unternehmen können jederzeit beitreten, sofern sie die einheitlichen Vertragskonditionen erfüllen und die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität, bei dem die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate beträgt. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt über die Vergabeplattform DTVP.
Abschluss von nicht-exklusiven Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen im Rahmen eines Open House-Verfahrens durch die AOK Nordost.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen