Geschätztes Honorar 181.000,00 €
HOAI - Mindesthonorare gemäß HOAI 2013 §33 Abs.1 mit Besonderheiten nach §15 Abs.4 HOAI.
Ermittlung der nach HOAI 2013 anrechenbaren Kosten gemäß § 16 Abs. 1 Ziffer 1 ff. HOAI 2013, jedoch mindestens entsprechend der Vergabeunterlagen
Der Bruttopreis von 181.000,00 € (Ermittlung des Honorars nach HOAI 2013, Anlage 12.2, Honorarzone III, Grundleistungen gem. § 49 HOAI 2013 - Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9, gewerkeübergreifend für das gesamte Nawitec Schulgebäude) wird durch die Angabe des Bieters zu seiner Preisbildung aufschlüsselungspflichtig.
Für die Ermittlung der anrechenbaren Kosten des Neu- und Bestandsbaus liegt eine separate Kostenschätzung nach DIN 276 vor. Der Auftraggeber behält sich vor, die gemäß HOAI 2013 anrechenbaren Kosten des Leistungsbildes nach eigenem Ermessen festzulegen. Sie werden daher im Fall der Nachforderung nach § 17 Abs. 4 HOAI 2013 auch nach den Vorgaben der Vergabeunterlagen auf Basis der dann vorliegenden detaillierten Honorarermittlung unter Berücksichtigung der hier beschriebenen Besonderheiten festgesetzt.
Für den Fall, dass die nach HOAI anrechenbaren Kosten vom Bieter mit weniger als 181.000,00 € angesetzt werden, ist der Bieter verpflichtet, im Rahmen des Angebotes detaillierte Angaben zur Honorarermittlung zu machen und die einzelnen Kostenansätze der relevanten anrechenbaren Kosten nach HOAI 2013 aufzuführen. Der Auftraggeber behält sich vor, die anrechenbaren Kosten nach HOAI 2013 auf der Grundlage der eingereichten Kostenschätzung durch den Bieter neu festzulegen.
Bei der Ermittlung der anrechenbaren Kosten durch den Bieter ist insbesondere zu beachten:
Es gelten die Honorarermittlungen der HOAI 2013;
Mindestens die nach HOAI 2013 anrechenbaren Kosten der Leistungsbilder des § 34 HOAI 2013 (Technische Ausrüstung) sind zugrunde zu legen.