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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schreibt eine Sonderprüfung (Routineprüfung) gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) aus. Gegenstand der Prüfung ist die Beurteilung, ob das Institut über solide Regelungen für die Unternehmensführung und -kontrolle verfügt. Dies umfasst insbesondere die Organisationsstruktur, Verantwortungsbereiche, Vergütungspolitik sowie Kontrollmechanismen gemäß Art. 26 Abs. 1 CSDR. Die Prüfung findet am Hauptsitz des Instituts in Hessen statt und ist für das 4. Quartal 2026 geplant. Bieter müssen als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zugelassen sein und spezifische Referenzen sowie Personalqualifikationen nachweisen.
Durchführung einer Sonderprüfung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 3 KWG i.V. mit Art. 22 Abs. 5 Verordnung (EU) 909/2014 (Routineprüfung) zur Beurteilung der Unternehmensführung und -kontrolle eines Instituts.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen