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Beauftragung eines Sicherheitsdienstleisters für Sicherheitsleistungen am Flughafen Stuttgart. Ziel ist die Optimierung von Abläufen bei voller Einhaltung von Sicherheitsanforderungen. Der Dienstleister muss die gesetzlichen Vorschriften einhalten und einen störungsfreien Betrieb gewährleisten. Servicequalität für Passagiere und Mitarbeiter ist wichtig. Die Beschaffung, der Betrieb und die Wartung der Sicherheitsausrüstung gehören zur Verantwortung des beauftragten Dienstleisters. Die Koordination eines externen Dienstleisters ist Teil der Aufgabe. Der Bund gibt den luftsicherheitsrechtlichen Rahmen vor. Die Bundespolizei ist zuständige Luftsicherheitsbehörde. Die Leistung wird im Rahmen der Beleihung nach § 16a Abs. 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz erbracht.
Sicherheitsdienstleistungen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Stuttgart. Effizienz, Qualität und Steuerbarkeit der Abläufe optimieren. Organisation und Steuerung der Luftsicherheitskontrollen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen