Bekanntmachungs-ID: 4ae349c1-f147-4498-8567-004fe5362c65
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Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Standort Lübeck plant in Auftragsverwaltung des Straßenbaulastträgers Bund den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Das Vorhaben ist ein Teilprojekt der Planung „B 5 / B 209 Elbquerung bei Lauenburg/Hohnstorf mit Ortsumgehungen“. Die Nordumfahrung ist Teil aller möglichen Querungsvarianten. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung für dieses Teilprojekt wird vorgezogen in Gang gesetzt. Gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zu § 1 Abs. 1 Satz 2 Fernstraßenausbaugesetz (FStrAbG)) ist das Projekt B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Die Länge der Strecke zwischen den Anknüpfungspunkten an die bestehende B 5 westlich von Schnakenbek und am Ortsausgang von Lauenburg an der Brücke über den Elbe-Lübeck-Kanal beträgt ca. 7,5 km. Die Straße wird als zweispurige außerörtliche Bundesstraße mit Regelquerschnitt RQ 11, mehreren plangleichen und einem planfreien Kreuzungspunkt und ohne parallelen Radweg geplant. Östlich der Buchhorster Berge und im Anschlussbereich an die B 5 am Elbe-Lübeck-Kanal sind größere Geländebrückenbauwerke geplant. Gegenstand der Leistung ist das Erbringen von Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.
Ausschreibung für floristisch-faunistische Kartierleistungen für den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Die Leistungen dienen als Grundlage für landschaftsplanerische Fachbeiträge im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Das Projekt ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1: Erfassung Flora und Faune ohne Fledermäuse, Los 2: Erfassung Fledermäuse.
Das Vorhaben umfasst die Erbringung von floristisch-faunistischen Kartierleistungen als Grundlage für landschaftsplanerische Fachbeiträge (LBP, ASB) im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung für den Neubau der B 5 Ortsumgehung Lauenburg Nord. Die Leistungen werden in zwei Lose unterteilt: Los 1 konzentriert sich auf die Erfassung von Flora und Fauna (ohne Fledermäuse), während Los 2 speziell die Fledermauserfassung abdeckt. Mindestanforderungen an Referenzen und die Qualifikation von Personal sind spezifiziert.
Floristisch- Faunistischen Leistungen als Grundlage weiterer landschaftsplanerischer Fachbeiträge wie Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) und Artenschutzbeitrag (ASB) auf den Ebenen der Entwurfsplanung und der Genehmigungsplanung.