Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 7T
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - Oberpfaffenhofen (Wessling)
Projektübersicht

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) möchte 200 bis 360 Stück elektropyrotechnische Initiatoren beschaffen. Diese dienen der Aktivierung von Feststoffraketenmotoren während des Fluges. Die ersten 200 Stück sind sofort lieferbar. Die optionalen zusätzlichen 160 Stück können innerhalb der nächsten 5 Jahre abgerufen werden. Die Lieferbedingungen sind EXW. Eine optionale Lieferung DAP zum Esrange Space Center in Schweden wird angeboten. Das Los umfasst 200 (optional 160) Stück elektropyrotechnische Initiatoren. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich EXW. Optional ist eine Lieferung DAP nach 98128 Esrange Space Center, Schweden, möglich. Die Ausschreibung bezieht sich auf die Beschaffung von elektropyrotechnischen Zündern. Die Hauptwarengruppe ist CPV 24615000. Der Projektstandort ist Schweden. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Bieterangebote zu klären und zusätzliche Unterlagen anzufordern. Es gelten die Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Die elektronische Rechnungsstellung ist erforderlich. Es sind keine elektronischen Kataloge zulässig. Die Angebotsfrist endet am 23.03.2026 um 11:00 Uhr. Die Angebotsöffnung findet am 23.03.2026 um 11:15 Uhr statt. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 42 Tage.

Standort Projekt
SWE
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz der gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
  • Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit: (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist u. a. nur dann zulässig, wenn die Unwirksamkeit des Auftrages im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Originaltitel: 200 to 360 pieces of electro-pyrotechnic initiators
deen