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Die Leistung umfasst die landesweite Kartierung des Fischotters und die Einschätzung seiner Verkehrsgefährdung. Die Daten dienen der Grundlage für die Einschätzung seines Erhaltungszustandes gemäß FFH-Richtlinie. Hierzu sind die entsprechenden Daten im Gelände zu erheben und auszuwerten. Die Gesamtleistung ist in drei Lose aufgeteilt. Innerhalb der zu bearbeitenden Teilbereiche sind festgelegte Stichprobenorte (SPO) zu bearbeiten. Die landesweite Kartierung erfolgt nach den Vorgaben des Bundes. Hierzu sind die festgelegten Stichprobenorte im Gelände einmalig auf Präsenznachweise zu untersuchen. Weiterhin sind Standort- und Habitatparameter zu erheben. Die Geländeuntersuchungen sollen vorzugsweise im Winterhalbjahr durchgeführt werden. Sofern bestimmte SPO nicht kartierbar sind, kann die Begehung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Als Nachweis des Fischotters werden Losungen und Trittsiegel sowie Sichtungen und Totfunde gewertet. Die am SPO zu kontrollierende Strecke umfasst summarisch 100 m. Beim ersten Präsenznachweis wird die Suche am SPO abgebrochen. Ein Negativnachweis erfordert die vollständige Begehung der Kontrollstrecke am SPO. Die Übersicht in Anlage 2d führt die vor Ort zu erhebenden Merkmale auf. Die vor Ort erfassten Merkmale sind zu dokumentieren. Für jeden SPO sind 1-3 aussagefähige digitale Übersichtsfotos zu liefern. Weitere Informationen zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung und den dazugehörigen Karten zu entnehmen.
Anforderungen an den Bieter