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Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) schreibt die Erfassung der Häufigkeit von Strahlentherapien in Deutschland aus. Gemäß § 125 Absatz 3 StrlSchV ist das BfS verpflichtet, regelmäßig die medizinische Strahlenexposition der Bevölkerung zu ermitteln. Während bisher diagnostische Strahlenanwendungen im Fokus standen, sollen nun die Daten zur Strahlentherapie aktualisiert und in ausgewählten Bereichen vertiefend ausgewertet werden. Die Laufzeit des Projekts beträgt maximal 24 Monate.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beauftragt die Erfassung und Aktualisierung der Häufigkeit von Strahlentherapien in Deutschland gemäß § 125 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Ziel ist die Aktualisierung und vertiefende Auswertung von Daten zur medizinischen Strahlenexposition.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
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