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Die Techniker Krankenkasse (TK), die HEK und die hkk schreiben Open-House-Rabattverträge für eine Vielzahl von pharmazeutischen Wirkstoffen aus. Ziel ist der Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern. Es handelt sich um ein nicht-exklusives Verfahren, bei dem ein Beitritt während der gesamten Vertragslaufzeit möglich ist. Die Verträge dienen der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt; es gelten einheitliche Konditionen.
Open-House-Rabattverträge 2024-08 für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe zur Arzneimittelversorgung gemäß § 130a Abs. 8 SGB V.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen