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Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen für das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld mit einer Laufzeit von bis zu 48 Monaten.

Auftraggeber
Stadt Bielefeld - Amt für Zentrale Leistungen
Standort
Nordrhein-Westfalen, Bielefeld
Abgabefrist
22.09.2026
Vertragsbeginn
01.11.2026
Reichweite
EU-weit
Zeitplan
Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 24T
Abgabe
in 32T
Vertragsbeginn
in 72T
Quelle: vergabe-westfalen.de Veröffentlicht am: 21.08.2026 Originaltitel: Vertrag zum Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen

Projektübersicht

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Unterbringen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen vom 01.11.2026 bis 31.10.2028 aus, mit optionalen Verlängerungen von 2 x 12 Monaten. Der Auftragnehmer muss über einen Fuhrpark verfügen, der mindestens zwei Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge (eines für Hochvoltfahrzeuge, eines für LKW) umfasst. Zudem ist ein Sicherstellungsgelände innerhalb von Bielefeld erforderlich. Die Fahrzeuge müssen der Schadstoffklasse Euro 6 entsprechen. Die Auftragsmenge umfasst jährlich ca. 1580 Abschleppvorgänge und ca. 60 nicht mehr zugelassene Fahrzeuge.

Das Ordnungsamt der Stadt Bielefeld schreibt das Abschleppen, Umsetzen, Verwahren und Verwerten von Fahrzeugen aus. Der Auftrag umfasst die Bereitstellung eines Fuhrparks, die Sicherstellung auf einem Gelände in Bielefeld sowie die Einhaltung technischer und ökologischer Standards (Euro 6).

Standort Projekt

Bielefeld, DEU

Eignung & Anforderungen

Anforderungen an den Bieter

  • Erlaubnis für den Güterkraftverkehr nach § 3 Abs. 1 GüKG
  • Zulassungsbescheinigung Teil I für Abschleppfahrzeuge
  • Nachweis über Haftpflicht-/Haftungsversicherungen
  • Referenz über vergleichbare Abschleppmaßnahmen für kommunale Auftraggeber

Rollenqualifikationen

  • Fahrpersonal mit gültiger Fahrerlaubnis
  • Personal mit Kenntnissen zur Bergung von Hochvoltfahrzeugen
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
  • Zuschlagsverbot aufgrund des 5. EU-Sanktionspakets
  • Verpflichtung zur E-Rechnung

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Sascha Bahlau
Sascha Bahlau
Geschäftsführer ·LOUPZ GmbH & Co. KG

Bekanntmachungs-ID: 4e11d8ee-27bd-4d6d-9bf3-4426e2957362

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