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Die Stadt Hamm schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben (Grundstücksentwässerungsanlagen) sowie die Abfuhr des Anlageninhaltes (Klärschlamm) zur Kläranlage Hamm-West aus. Der Leistungsumfang umfasst den Transport und die Anlieferung des Fäkalschlamm-/Abwassergemisches. Die Bieter müssen über Saugfahrzeuge mit mindestens 60 m Schlauchlänge verfügen sowie ein Fahrzeug für enge Zufahrten (max. 5 m3 Volumen) bereitstellen. Umweltauflagen wie die Einhaltung der Schadstoffklassen 5 und 6 sind zu beachten. Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2027 und kann optional bis zu dreimal um insgesamt 36 Monate verlängert werden.
Rahmenvereinbarung zur Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben im Stadtgebiet Hamm sowie Transport und Anlieferung des Fäkalschlamm-/Abwassergemisches zur Kläranlage Hamm-West mittels Saugwagen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen