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Die DAK-Gesundheit sowie weitere beteiligte Krankenkassen schreiben den Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 i. V. m. § 31 Abs. 1 SGB V über Blutzuckerteststreifen aus. Es handelt sich um ein Open-House-Verfahren, bei dem mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen, die die Qualitätsanforderungen erfüllen, ein Vertrag geschlossen wird. Individuelle Verhandlungen finden nicht statt. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2026 und endet am 31.12.2027, mit einer Verlängerungsoption um weitere 24 Monate. Ein Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Die Einreichung der Unterlagen erfolgt ausschließlich elektronisch per E-Mail an die DAK-Gesundheit.
Abschluss einer nicht-exklusiven Rabattvereinbarung über Blutzuckerteststreifen im Rahmen eines Open-House-Verfahrens für verschiedene Krankenkassen. Ziel ist der diskriminierungsfreie Vertragsschluss mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen