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Die Techniker Krankenkasse, die HEK - Hanseatische Krankenkasse und die Handelskrankenkasse (hkk) führen ein Open-House-Verfahren zur Schließung von Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V durch. Gegenstand sind verschiedene Wirkstoffe, Wirkstoffkombinationen und Darreichungsformen. Das Verfahren ist nicht-exklusiv und steht allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern offen, die die Anforderungen an Zulassung und Zuverlässigkeit erfüllen. Ein Beitritt ist während der gesamten Vertragslaufzeit möglich. Die Verträge dienen der Arzneimittelversorgung und sind als Überbrückung zwischen Patentablauf und exklusiven Rabattverträgen konzipiert. Die Kommunikation erfolgt über das Vergabeportal der TK.
Die Techniker Krankenkasse, HEK und hkk schreiben Open-House-Rabattverträge für verschiedene pharmazeutische Wirkstoffe aus. Ziel ist der Abschluss von nicht-exklusiven Rabattverträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V mit allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmern.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen