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Die IKK classic gibt hiermit bekannt, dass sie mit allen interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen im Zeitraum vom 01.11.2025 bis zum 31.10.2027 zu verschiedenen Wirkstoffen und Wirkstoffkombinationen nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V zu gleichen, nicht verhandelbaren Bedingungen abschließen wird. Ein Beitritt zur Vereinbarung ist im angegebenen Zeitraum jederzeit möglich. Die Unterlagen sind postalisch oder per E-Mail an die IKK classic zu richten.
Die IKK classic schließt im Rahmen eines Open-House-Verfahrens nicht-exklusive Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für verschiedene Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen ab. Das Verfahren richtet sich an alle interessierten und geeigneten pharmazeutischen Unternehmen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen