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Der Vertrag kommt mit Zuschlag zustande. Die Leistungsausführung beginnt am 01.10.2026 und endet gleichzeitig mit der Vertragslaufzeit zum 30.09.2030, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es wird eine Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten zum 30.09.2028 mit einer Frist von 8 Monaten vereinbart. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Wäschereileistungen und Textilreinigung, einschließlich des erforderlichen Abhol- und Bringdienstes. Die Leistungserbringung in der BTS erfolgt in einem Turnus von zweimal wöchentlich - i.d.R. Dienstag und Freitag vormittags, zwischen 8.00 und 12.00 Uhr. Nach Absprache sind Änderungen möglich. Bei Bedarf kann sich im Einzelfall der Turnus erhöhen. In diesem Fall wird der Auftragnehmer (AN) mit einer Vorlaufzeit von mindestens einer Woche von der BTS über den zusätzlichen Bedarf unterrichtet. Die zu reinigende Wäschemenge variiert in Abhängigkeit der Belegung der BTS. Die im Leistungsverzeichnis genannten Mengen stellen Erfahrungswerte dar und bilden die Kalkulationsgrundlage. Eine Abnahmeverpflichtung lässt sich daraus nicht ableiten. Es muss eine flexible und kurzfristige Beauftragung möglich sein, beispielsweise bei erhöhter Auslastung. Eine Bearbeitungszeit von maximal 24-48 Stunden inklusive Abholung und Lieferung wird vorausgesetzt.
Neubau einer 3-zügigen Grundschule. Passivhausstandard mit Holz-Hybrid-Bauweise. Mensa und Sporthalle integriert.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen