Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 52882fa5-9def-4856-a611-a30b0ffb7842

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Mit Zen AI konzentrieren wir uns gezielt auf relevante Projekte und sparen wertvolle Zeit."

MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 3T
Heute
Abgabe
in 31T
Vertragsbeginn
in 126T
81377 München
Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. - Einkauf B12 - Vergabestelle Bau (München)
Projektübersicht

Vergabe von lufttechnischen Anlagen für ein Labor. Umfasst Übernahme von Bestandsanlagen sowie Neuinstallation von Lüftungsgeräten, Punktabsaugungen und Gefahrenstoffschränken. Detaillierte Spezifikationen für Kanalnetz und Formstücke in Stahlblech. Projektstandort ist München. Laufzeit des Projekts ist ca. 19 Monate. Angebotsfrist ist der 30. April 2026. Beachtung von Ausschlussgründen und Eignungsnachweisen erforderlich. Kommunikation über Vergabeplattform.

Neuinstallation von Lüftungsanlagen. Luftverteilung für Laborabluft und Zuluft. Umfangreiche Kanalnetz- und Formstückinstallationen.

Standort Projekt
81377 München, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Präqualifiziertes Unternehmen
  • Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung gem. § 6a VOB/A (für EU-Verfahren)
Technische Details
HOAI LP1-9

Besondere Bedingungen

  • Nur Vertreter des Auftraggebers (Bieter sind nicht zugelassen)
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
  • Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
  • Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB.
  • Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB).
  • Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
  • Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
  • Es müssen drei Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren ausgeführt worden sein.
Originaltitel: Lufttechnische Anlagen 70-00212-3900-32 - PR1190021-3900-B
deen