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Winterschäden an Landesstraßen werden durch Fräsflickung beseitigt. Es werden Schäden von kleinsten Flächen bis 50m² und über 1000m² behoben. Die Arbeiten finden im Bereich DEE04 statt. Die Ausführung ist bis zum 30.10.2026 geplant. Die Vergütung erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Preises.
Straßenschadensbeseitigung mittels Fräsflickung. Kleinflächen bis 50m². Großflächen über 1000m².
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen