Bekanntmachungs-ID: 5480a841-e05d-4885-a3d4-79fe2af2b6f6
Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller
Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.
"Tender Zen ist eine riesige Hilfe und macht die Analyse so viel einfacher."
Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) schreibt eine Rahmenvereinbarung für ein landesweites Fledermausmonitoring aus. Gegenstand ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen in den Jahren 2027 bis 2030. Das Monitoring dient der statistischen Erhebung von Artvorkommen und Aktivitätsdichten in verschiedenen Waldstrukturen. Die Vergabe erfolgt in vier Losen (Südwesten, Südosten, Nordosten, Nordwesten). Bieter müssen über entsprechende Netzfanggenehmigungen und Referenzen verfügen.
Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitorings in Baden-Württemberg.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".