Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 17T
Abgabe
in 28T
60596 Frankfurt am Main
Universitätsklinikum Frankfurt (Frankfurt am Main)
Projektübersicht

Beschaffung von Refraktions- und Untersuchungseinheiten. Dies beinhaltet Geräteausstattung wie Phoropter und Sehzeichenprojektoren. Ziel ist die Bereitstellung modernster Ausstattung. Diese dient diagnostischen und therapeutischen Anwendungen im Bereich der Augenheilkunde. Die Augenklinik der Unimedizin Frankfurt wird damit ausgestattet. Es handelt sich um eine Abruf-Rahmenvereinbarung. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist nicht spezifiziert. Die Auftragsart ist eine Lieferung. Der CPV-Code ist 33122000. Der Projektstandort ist Frankfurt am Main. Die Eignungskriterien sind unter einem Link zu finden. Diese müssen nicht ausschließlich auf die angegebene Kategorie zutreffen. Sie können auch für weitere gelten. Die Einreichung von Angeboten ist elektronisch erforderlich. Es handelt sich um kein Rahmenvertrag. Es handelt sich nicht um eine dynamische Beschaffung. Die Einreichung von eKatalogen ist nicht erlaubt. Es gibt keine elektronische Signaturpflicht. Die Zuschlagskriterien sind Preis und Leistungsbewertung. Der Preis hat eine Gewichtung von 85 Prozent. Die Leistungsbewertung hat eine Gewichtung von 15 Prozent. Die Angebote sind bis zum 28.04.2026, 12:00 Uhr, einzureichen. Zusätzliche Informationen können bis zum 17.04.2026, 12:00 Uhr, angefordert werden. Die Gültigkeitsdauer der Angebote beträgt 31 Tage.

Standort Projekt
60596 Frankfurt am Main, DEU
Finanzen
Projektwert 730.000,00 €
Geschätztes Honorar 730.000,00 €
Nach RBBau
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV und § 16 VOB/A
  • Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
  • Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
Originaltitel: Lieferung von Augenmessplätzen
deen