Ausschreibung

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
Heute
Fragen
in 24T
Abgabe
in 31T
81671 München
Landeshauptstadt München, Baureferat (München)
Projektübersicht

Miete, Auf- und Abbau sowie Betrieb einer temporären Beschallungs-, Evakuierungs- und Videoüberwachungsanlage mit Crowd-Monitoring-System für das Oktoberfest 2026–2029 auf der Theresienwiese München. Ca. 42 ha, bis zu 400.000 Besucher/Tag. ENS-Beschallungsanlage mit Vorrangschaltung für Beschicker. IP-Netzwerk-Videokameras (Außenbereich) mit KI-gestützter Echtzeit-Personenflussanalyse (Crowd Density / Heatmap / Alarmierung). Server- und Netzwerktechnik. Projektierung, Inbetriebnahme und technischer Betrieb während der Veranstaltung. Vertragslaufzeit: 4 Jahre (Wiesn 2026–2029), jeweils ca. 6–12 Wochen Leistungszeitraum pro Jahr.

Temporäre Beschallungs-, Evakuierungs- und Videoüberwachungsanlage. Crowd-Monitoring-System für das Oktoberfest. Miete, Auf- und Abbau sowie Betrieb.

Standort Projekt
81671 München, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Architekt mit Bauvorlageberechtigung
  • Ingenieur mit 5 Jahren Erfahrung
Technische Details
HOAI AG1AG2AG3AG7AG8

Besondere Bedingungen

  • Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB.
  • Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz oder gem. § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
  • Alle Unterlagen sind vollständig in dem Dokument "Eignung_und_Nichtvorliegen_von_Ausschlussgruenden" aufgeführt, das unter nachstehendem Link direkt abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignugskriterien.php?lv_id=289970
  • Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die Eigenerklärung Bezug Russland (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
  • Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
  • Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
  • Zusätzlich zu den Referenzen sind alle weiteren zu erfüllenden Eignungskriterien (Eignung zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) sowie die zum Nachweis vorzulegenden Unterlagen in dem Dokument "Eignung_und_Nichtvorlage_von_Ausschlussgruenden" aufgeführt, das unter nachstehendem Link abrufbar ist: https://my.vergabe.bayern.de/eignugskriterien.php?lv_id=289970
  • Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
  • Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
  • Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Originaltitel: Beschallungs- und Evakuierungsanlage für das Oktoberfest 2026-2029
deen