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Die Tierseuchenkasse Brandenburg schreibt Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall aus. Es werden drei Lose gebildet: Los 1 für Geflügel, Los 2 für Schweine und Los 3 für Rinder, Schafe, Ziegen. Die Leistung umfasst das Vorhalten von Kapazitäten und die Durchführung der Tötung nach amtlicher Anordnung. Die Tötungen müssen schnell und tierschutzgerecht erfolgen. Es wird auf strenge Hygienevorschriften und die Vermeidung der Weiterverbreitung von Tierseuchenerregern geachtet. Die Leistung gliedert sich in Phase 1 (Bereithalten von Kapazitäten) und Phase 2 (Einsatz nach Abruf). Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen