Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 29T
Vertragsbeginn
in 56T
31787 Hameln
Stadt Hameln - Abt. 45 "Zentrale Gebäudewirtschaft" - (Hameln)
Projektübersicht

Es handelt sich um eine Sanierungsmaßnahme an der Niels-Stensen-Schule in Hameln. Der Auftrag umfasst Bodenbeschichtungsarbeiten, die in zwei Bauabschnitten ausgeführt werden sollen. Dies beinhaltet unter anderem Abklebearbeiten, das Strahlen und Schleifen von Untergründen, Reinigungsarbeiten, die Applikation von Mörtelmischungen und Versiegelungen sowie die Bearbeitung von Fugen und Anschlüssen. Auch Untergrunduntersuchungen und -prüfungen sind Teil des Auftrags. Die Ausführungsfristen sind im beigefügten Bauzeitenplan festgelegt. Bei Überschreitung der Fristen fallen Vertragsstrafen an.

Sanierung der Niels-Stensen-Schule. Beschichtungsarbeiten auf Bodenflächen. Ausführung in zwei Bauabschnitten.

Standort Projekt
Niels-Stensen-Schule, Adalbert-Stifter-Weg 5, 31787 Hameln, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenznachweise mit den im Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Angaben
  • Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung"
  • Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
  • Nachweis der aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung
  • Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
  • Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
  • Formblatt 221 /222 "Angaben zur Preisermittlung"
  • Formblatt 223 "Aufgliederung der Einheitspreise"
  • Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handwerkskammer
  • Eigenerklärung "RUS Sanktion"
  • Eigenerklärung "§§ 123 & 124 GWB"
  • Erklärung "Information zum Bieter"
  • Eigenerklärung Tariftreue (NTVergG)
  • Formblatt 234 "Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft"
  • Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen"
  • Formblatt 236 "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Die Vergabeunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de/VN/S-HAMELN-2025-0002
  • Sie erhalten die Vergabeunterlagen direkt, gebührenfrei und ohne Registrierung. Wenn Sie immer aktuell zum Verfahren informiert sein möchten, sollten Sie die angebotene Möglichkeit zur freiwilligen Registrierung nutzen. Als registrierter Nutzer können Sie nach Eingabe Ihrer Nutzerkennung und Ihres Passworts den Abruf der Vergabeunterlagen starten. Mit dem registrierten Abruf stellen Sie sicher, dass Sie umgehend informiert werden, wenn neue Informationen zu den Vergabeverfahren vorliegen.
  • Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.
  • (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
  • (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
  • (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Originaltitel: Sanierung der Niels-Stensen-Schule - Beschichtungssarbeiten
deen