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Die Stadt Euskirchen schreibt Winterdienstleistungen für verschiedene Liegenschaften im Stadtgebiet aus. Der Auftrag umfasst die Schneeräumung und das Bestreuen von öffentlichen Gehwegen, Schulhöfen, Parkplätzen sowie weiteren befestigten Außenflächen wie Zugängen, Wegen und Treppen. Die Leistungen erfolgen im Rahmen der Grundstückseigentümer-Anliegerverpflichtung gemäß der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen sowie der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt (Euskirchen Nord, Süd, Mitte). Die Vertragslaufzeit beträgt eine Wintersaison (01.10.2026 bis 31.03.2027) mit einer jährlichen Verlängerungsoption um bis zu drei weitere Saisons.
Leistungsgegenstand ist der Winterdienst (Räum- und Streudienst) im Stadtgebiet Euskirchen zur Erfüllung der Anliegerverpflichtungen und der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht auf öffentlichen Flächen und städtischen Liegenschaften.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen