Ausschreibung

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Sascha Bahlau

Sascha Bahlau

Geschäftsführer

LOUPZ GmbH & Co. KG

Veröffentlicht
vor 5T
Heute
Abgabe
in 24T
Vertragsbeginn
in 70T
02625 Bautzen
Stadt Bautzen (Bonn)
Projektübersicht

Projektsteuerung für kommunale Baumaßnahmen im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Lebendige Zentren". Fokus auf Planung, Durchführung und Überwachung von Tiefbaumaßnahmen gemäß Heft 9 der AHO-Schriftenreihe.

Projektsteuerung für kommunale Baumaßnahmen. Bund-Länder-Programm "Lebendige Zentren".

Standort Projekt
02625 Bautzen, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Fakultativer Ausschlussgrund nach§ 124 GWB Abs. 1 Nummer 2: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eroeffnet worden ist, die Eroeffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Taetigkeit eingestellt hat.
  • Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 6 bis 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemaess § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschaeftlichen Verkehr), gemaess §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), gemaess § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatraegern) oder den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewaehrung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Auslaendische und internationale Bedienstete) und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekaempfung internationaler Bestechung (Bestechung auslaendischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschaeftsverkehr) vorliegt.
  • Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn ein Tatbestand gemaess § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) vorliegt.
  • Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 4, 6, 8 und 9: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn der oeffentliche Auftraggeber ueber hinreichende Anhaltspunkte dafuer verfuegt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschraenkung oder Verfaelschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchfuehrung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhaengigkeit einer fuer den oeffentlichen Auftraggeber taetigen Person bei der Durchfuehrung des Vergabeverfahrens beeintraechtigen koennte und der durch andere, weniger einschneidende Massnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Massnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgruende Taeuschung begangen oder Auskuenfte zurueckgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu uebermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des oeffentlichen Auftraggebers in unzulaessiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulaessige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen koennte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irrefuehrende Informationen uebermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des oeffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen koennten, oder versucht hat, solche Informationen zu uebermitteln.
  • Fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB Abs. 1 Nummer 1: Zu jedem Zeitpunkt des Vergaverfahrens kann ein Bieter von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen bei der Ausfuehrung oeffentlicher Auftraege nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstossen hat.
Originaltitel: Projektsteuerung für kommunale Baumaßnahmen (der Städtebauförderung)
deen