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Die Rahmenvereinbarung soll folgende Leistungen im Rechtsgebiet Vergaberecht, Kooperationen, abdecken: a) Beratung bei der Strukturierung der verschiedenen Kooperationsprojekte. b) Beratung hinsichtlich neuer vergaberechtlicher Strategien und neuer Vergabekonzepte. c) Beratung / Betreuung / Durchführung von Kooperationsprojekten. d) rechtliche Beratung im Rahmen von Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungskonzepten für Kooperationsprojekte. e) Beratung im kommunalen Haushaltsrecht und Kommunalrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten. f) Beratung hinsichtlich gesellschaftsrechtlicher Aspekte im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten. g) Beratung im Beihilferecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten. h) Beratung bei der Anpassung von Vergabekonzepten an geänderte Rechtslagen. i) Beratung im Immobilienrecht im Zusammenhang mit Kooperationsprojekten. j) allgemeine Unterstützung der Vergabestelle bei schwierigen vergaberechtlichen Fragestellungen hinsichtlich der Abwicklung von Kooperationen. k) Erstellung eines kostenlosen Quartalsberichts zur Lage der Rechtsstreitigkeiten und außergerichtlichen Tätigkeiten unter Angabe von Kurzzusammenfassung des Sachverhalts, Parteien, Streitwert und Kostenstand. Der maximale Gesamtwert der Rahmenvereinbarung beträgt 1.500.000,00 EUR. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvereinbarung mit einem Hauptauftragnehmer.
Beratung im Rechtsgebiet Vergaberecht und Kooperationen. Kooperationsprojekte, vergaberechtliche Strategien. Rechtliche Beratung, Haushaltsrecht, Gesellschaftsrecht.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen