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Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen (LfAR), beauftragt den Auftragnehmer mit den Sprachmittlungsdienstleistungen im Rahmen von Schubmaßnahmen (Kleincharter sowie Sammelcharter). Das Sprachmittlungspersonal des AN unterstützt die Fachkräfte des AG sowie alle bei einer Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen beteiligten Vertreter anderer Behörden und stellt die Kommunikation zwischen den Fachkräften und den Rückzuführenden sicher. Die Rahmenvereinbarung wird mit maximal drei Auftragnehmern geschlossen. Die Einzelabrufe erfolgen getrennt nach Losen nach dem Kaskadenprinzip. Die Höchstabrufmenge beträgt pro Los 4200 Stunden. Die Vergabe erfolgt als offenes Verfahren. Die EU-Richtlinie 2014/24/EU findet Anwendung. Der Vertrag wird als Rahmenvereinbarung mit drei Betreibern geschlossen. Es gibt keine elektronische Katalogeinreichung. Elektronische Bestellungen und Zahlungen sind zugelassen. Es wird eine elektronische Signatur nicht verlangt.
Anforderungen an den Bieter