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Der Magistrat der Stadt Bremerhaven schreibt eine Rahmenvereinbarung für arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren nach der Bremischen Heilfürsorgeverordnung (BremHfV) aus. Ziel ist die Erhaltung der Dienstfähigkeit der Heilfürsorgeberechtigten von Polizei und Feuerwehr. Die Leistung umfasst die Bereitstellung stationärer Einrichtungen in einer Entfernung von 250 bis 600 km von Bremerhaven, um den stationären Charakter der Kur zu wahren und Pendeln zu vermeiden. Der Vertrag läuft vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028, mit einer Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 31.12.2030.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über arbeitsmedizinische stationäre Vorsorgekuren für Beamte der Polizei- und Feuerwehr der Stadt Bremerhaven gemäß Bremischer Heilfürsorgeverordnung.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen