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Der Auftrag umfasst den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen. Los 1 betrifft Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW), Los 2 betrifft neutrale Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und der Polizei Bremen. Die Laufzeit beträgt 12 Monate mit einer optionalen Verlängerungsoption um weitere 12 Monate.
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen für die Polizei Niedersachsen und Bremen in zwei Losen.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das LZN ist als Auftraggeber und einzige abrufberechtigte Stelle zum Abschluss von Einzelaufträgen auf Grundlage dieser Rahmenvereinbarung berechtigt. Es wird zur Erfüllung seiner Aufgaben als zentraler Dienstleister der unmittelbaren niedersächsischen Landesverwaltung sowie weiterer öffentlicher Stellen Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung in Anspruch nehmen. In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag jeweils den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) je Los über die Lieferung von neutralen Diensthundeführergroßraumfunk-streifenwagen ( Los 1: Diensthundeführergroßraumfunkstreifenwagen (DHFGFUSTW); Los 2: Diensthundeführergroßraumfunkstreifen-wagen neutral (DHGFUSTW-N). Abrufberechtigt für beide Lose sind die Dienststellen der Polizei Niedersachsen und Polizei Bremen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibungen - Technischer Teil (Teil B) für Los 1 und Los 2 und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.