Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 58119997-79bd-46ee-903d-495e7809ae0e

Finde und Verstehe Ausschreibungen 3x schneller

Erstellen Sie ein kostenloses Konto oder melden Sie sich an, um Ausschreibungen in Ihrer Liste zu speichern.

"Das Onboarding hat mich beeindruckt – Tender Zen hat ein Suchprofil direkt von unserer Unternehmenswebsite erstellt."

LM

Leon Müller

Business Development Manager

MaibornWolff GmbH

Veröffentlicht
vor 19T
Heute
Fragen
in 2T
Abgabe
in 10T
Vertragsbeginn
in 192T
52382 Niederzier-Hambach
Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale Vergabestelle - (Düren)
Projektübersicht

Lieferung und Errichtung einer Bürocontaineranlage bestehend aus 7 Stk. Bürocontainern 20`. 2 Stk. Verbindungscontainern 16`. 1 Stk. Sanitärcontainer 20´. Zwei Container je als Einzelbüro. Ein Doppelcontainer als Doppelbüro. Ein Doppelcontainer als Pausen-, Besprechungsraum mit Anschlüssen für eine Küche. Ein Container für den Kopier-, Abstellraum. Ein Sanitärcontainer. Zwei Verbindungscontainer mit Türen an beiden Seiten der Anlage. Projektstandort ist die Kläranlage Hambach, Schloßstraße ohne Nummer in 52382 Niederzier-Hambach. Die Ausführung soll im Zeitraum vom 01.09.2026 bis 15.09.2026 erfolgen. Die gesamte Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. Auskünfte sind ausschließlich über das Vergabeportal zu beantragen. Es gelten die Grundsätze des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW.

Lieferung und Errichtung einer Bürocontaineranlage. Bestehend aus 7 Stk. Bürocontainern 20`, 2 Stk. Verbindungscontainern 16`, 1 Stk. Sanitärcontainer 20´. Mit Anschlüssen für eine Küche.

Standort Projekt
Schloßstraße ohne Nummer, 52382 Niederzier-Hambach, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten.
  • Der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
  • Dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
Originaltitel: MW - Errichtung einer Bürocontaineranlage bestehend aus 10 Containern
deen