Ausschreibung

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"Ich finde das Tool so gut, dass ich direkt zwei weiteren Unternehmen davon erzählt habe."

RS

Robin Schönbach

Lead Business Developer

Kaulquappe

Veröffentlicht
vor 10T
Heute
Teilnahme
in 24T
Vertragsbeginn
in 144T
47533 Kleve
Stadt Kleve für Umweltbetriebe der Stadt Kleve AöR (Kleve)
Projektübersicht

Die Stadt Kleve sucht eine Generalentwässerungsplanung mit Starkregenkonzept. Das Projekt umfasst das gesamte Stadtgebiet, mit Ausnahme von fünf definierten Einzugsgebieten. Die Planung berücksichtigt die Gewässer Griethausener Altrhein, Spoykanal und Kermisdahl. Das Stadtgebiet hat eine Fläche von rund 97,76 km² und etwa 53.000 Einwohner. Das Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Es wird eine unbegrenzte Anzahl von Unternehmen zur Teilnahme aufgefordert. Die Vergabe erfolgt auf Basis von Erstangeboten oder nach Verhandlungsgesprächen und Endangeboten. Kriterien sind Projektteam-Qualifikation (30%), Präsentationstermin (25%) und Preis (45%).

Erstellung einer Generalentwässerungsplanung mit Starkregenkonzept für die Stadt Kleve. Gesamtes Stadtgebiet, außer spezifische Gebiete. Berücksichtigung von Gewässern wie Spoykanal und Kermisdahl.

Standort Projekt
47533 Kleve, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV

Rollenqualifikationen

  • Nachweis über Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Originaltitel: Stadt Kleve, Generalentwässerungsplanung mit Starkregenkonzept
deen