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Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten beabsichtigt die Betriebsleistung für die Flüchtlingsunterkunft Marienfelder Allee 66-80 zu vergeben. Der Betreiber ist für die Verwaltung der Unterkunft verantwortlich. Dies beinhaltet Aufnahme und Unterbringung der zugewiesenen Personen. Ebenso soziale Beratung und Betreuung der Personen. Die Versorgung sowie die Bewirtschaftung der Unterkunft gehören ebenfalls zum Leistungsumfang. Die Verpflegung der zugewiesenen Personen ist nicht Gegenstand der Leistungserbringung. Der voraussichtliche Leistungsbeginn ist der 01.01.2027. Mit der Durchführung der vertraglichen Leistungen ist spätestens 3 Monate nach Zuschlagserteilung zu beginnen. Die Leistungen sind fortlaufend bis zur Beendigung des Vertragsverhältnisses zu erbringen. Die Laufzeit dieses Vertrages kann durch das Land Berlin zwei Mal um jeweils drei Jahre verlängert werden (Option). Die Ausübung der Verlängerungsoption ist dem Betreiber jeweils spätestens sechs Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit oder der verlängerten Laufzeit schriftlich anzuzeigen.
Betriebsleistungen für Flüchtlingsunterkunft. Verwaltung, Aufnahme und Unterbringung. Soziale Beratung und Betreuung. Versorgung und Bewirtschaftung.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen