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Die Samtgemeinde Horneburg schreibt die Verpflegung von Kindern in drei Grundschulen, einer Oberschule und einer Kindertagesstätte als Dienstleistungskonzessionsvertrag öffentlich aus. Ziel des Vertrags ist die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung der Schülerinnen und Schüler gemäß den geltenden rechtlichen Vorgaben und den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE). Die Leistung umfasst die tägliche Versorgung von durchschnittlich rund 500 Schülerinnen und Schülern und ggf. Lehr- und pädagogisches Personal mit einem vollwertigen, warmen Mittagessen an allen Unterrichtstagen der Schulwoche. Dabei ist von 39 Schulwochen im Jahr auszugehen.
Dienstleistungskonzessionsvertrag für die Verpflegung von Kindern in drei Grundschulen, einer Oberschule und einer Kindertagesstätte der Samtgemeinde Horneburg.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen