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Der Magistrat der Stadt Kassel schreibt einen neuen Rahmenvertrag für die Verwahrung von Fundtieren aus, da der bestehende Vertrag zum 31. Dezember 2026 endet. Die Laufzeit des neuen Vertrags ist für den Zeitraum vom 01. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030 vorgesehen. Bieter müssen unter anderem eine gültige Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz zum Betrieb eines Tierheims oder einer tierheimähnlichen Einrichtung nachweisen sowie eine entsprechende Tierhalterhaftpflichtversicherung vorlegen.
Der Magistrat der Stadt Kassel schreibt einen Rahmenvertrag zur Verwahrung von Fundtieren aus. Der Vertrag dient als Nachfolge für den zum 31. Dezember 2026 auslaufenden Altvertrag.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen