Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 5910d8fc-7ef2-4b7d-917e-4413e0228389

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RT

Robert Tech

Geschäftsführer

assecor GmbH

Veröffentlicht
Heute
Abgabe
in 28T
Vertragsbeginn
in 84T
82178 Puchheim
Stadt Puchheim (Puchheim)
Projektübersicht

Landschaftsbauarbeiten im Rahmen von Bauvorhaben. Angebot zur Ausführung von Außenanlagen. Umfasst den Abbruch von Klinkermauern, Leitungsgräben, das Räumen von Wirtschaftsgegenständen. Beinhaltet das Setzen von Einfassungen und Betonfertigteilen. Lieferung und Einbau von Kiestragschicht sowie Pflasterarbeiten. Aufnahme und Neuverlegung von Pflasterflächen. Diverse Tätigkeiten im Bereich Außenanlagen. Gesamte Kommunikation über Vergabeplattform. Elektronische Angebotsabgabe erforderlich. Registrierung auf Vergabeplattform notwendig. Bieterfragen und Informationen ausschließlich über Plattform.

Außenanlage Westseite: Neubau von Klinkermauern, Leitungsgräben, Pflasterflächen. Abräumen diverser Wirtschaftsgegenstände. Setzen von Betonfertigteilen. Lieferung und Einbau von Kiestragschicht.

Standort Projekt
Lagerstr. 26, 82178 Puchheim, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Nachforderung gemäß § 16a EU-VOB/A
  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Originaltitel: Landschaftsbauarbeiten BA1 Westseite
deen