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Die Hamburg Port Authority AöR schreibt eine Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf-Richtarbeiten im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn aus. Der Auftrag umfasst den Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen- oder Zweiwegestopfmaschinen sowie Schotterplaniermaschinen zur Instandhaltung und für Neubaumaßnahmen. Die Arbeiten erfordern ein hohes Maß an Präzision und Fachkompetenz, um die Betriebssicherheit der Gleisanlagen nachhaltig zu gewährleisten. Die Rahmenvereinbarung ist auf ein Jahr angelegt, mit insgesamt sieben Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr, was eine maximale Laufzeit von acht Jahren ermöglicht. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durchgeführt.
Rahmenvereinbarung zur Durchführung von maschinellen Stopf-Richtarbeiten inklusive Einsatz von Schotterplaniermaschinen im Gleisnetz der Hamburger Hafenbahn. Ziel ist die Sicherstellung der Leistungsfähigkeit und Betriebssicherheit der Gleisanlagen.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen
Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen.
Einsatz von Universal-, Gleis- oder Weichenstopfmaschinen für Radien ab 190 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.
Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m einschl. des Einsatzes von Kolonnen im Zusammenhang mit dem Schotterpflug zum profilgerechten verfüllen und Herstellen einer sauberen Schotterkante sowie der Entfernung von überschüssigem Schotter aus Zungenvorrichtungen, Herzstücken, Radlenkern und Weichenkanälen und der Herstellung der profilgerechten Schneefächer unter den Zungenvorrichtungen.
Einsatz von Universal-, Gleis-, Weichen oder Zweiwegestopfmaschinen für Radien ab 140 m ggf. einschließlich Schotterpflug, wobei hier die Herstellung einer sauberen Schotterkante sowie die Entfernung von überschüssigem Schotter durch den AG oder vom AG beauftragte Dritte erfolgt.