Ausschreibung

Bekanntmachungs-ID: 595e1018-f323-421f-8208-4cb05c8d070a

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MK

Mario Kötter

Projektleiter

cadventure GmbH

Veröffentlicht
vor 1T
Heute
Fragen
in 22T
Abgabe
in 30T
35043 Marburg, für terrestrische Mikrobiologie, Karl-von-Frisch-Str. 10
Max-Planck-Gesellschaft Abt.III (München)
Projektübersicht

Umbau Bestandsgebäude B am Standort Marburg. Malerarbeiten, Innenputz, Spachtelarbeiten. Frist für Beginn 12 Werktage nach Aufforderung. Ausführungszeit 380 Werktage. Angebotseinreichung nur elektronisch. Bieterfragen nur über Nachrichtensystem. Bitte Beeinträchtigungen bei Angebot berücksichtigen. Datenschutzhinweise beachten.

Umbau Bestandsgebäude B: Malerarbeiten, Innenputz, Spachtelarbeiten. Außenanlagen und Freiflächen nicht enthalten.

Standort Projekt
35043 Marburg, für terrestrische Mikrobiologie, Karl-von-Frisch-Str. 10, DEU
Eignung

Anforderungen an den Bieter

  • Referenzen nach §75 Abs. 5 VgV
  • Mindestjahresumsatz nach §45 VgV
Technische Details

Besondere Bedingungen

  • Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Originaltitel: MPI für Terrestrische Mikrobiologie- Umbau BT B: Maler
deen