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Der Ortenaukreis und 47 kreisangehörige Städte und Gemeinden planen den Ausbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Rahmen des Betreibermodells. Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (BOKG) führt ein Vergabeverfahren für Netzpacht- und Netzbetriebsverträge durch. Gegenstand ist der Ausbau der Phase 4, der die Errichtung eines gigabitfähigen Netzes für unterversorgte Adresspunkte vorsieht. Ziel ist eine flächendeckende NGA-Versorgung mit mindestens 1 Gbit/s symmetrisch. Die Vergabe erfolgt in fünf Losen (Cluster 1, 2, 3, 4 und 10). Das Verfahren ist als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb konzipiert. In der ersten Stufe reichen TK-Unternehmen Teilnahmeanträge mit Eignungsnachweisen ein. In der zweiten Stufe werden zugelassene Bewerber aufgefordert, Angebote einzureichen. Die Vertragslaufzeit ist an die Zweckbindungsfrist des Zuwendungsbescheids gebunden (mindestens sieben Jahre), mit der Absicht einer Verlängerung bis zum 31.12.2040. Die BOKG hat das Verfahren an die Regelungen der §§ 97 ff. GWB, KonzVgV und VgV angelehnt, obwohl es sich um eine Dienstleistungskonzession handeln könnte, die unter eine Bereichsausnahme fällt. Die Vergabeunterlagen sind über das Vergabeportal dtvp.de zugänglich. Es sind verschiedene Erklärungen zu Ausschlussgründen und zur Einhaltung von Sanktionen und Sanktionsverboten einzureichen.
Aufbau eines gigabitfähigen Breitbandnetzes. Pachtweise Überlassung und Betrieb. Zielversorgung mit 1 Gbit/s symmetrisch.
Anforderungen an den Bieter
Rollenqualifikationen
Besondere Bedingungen