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Die AOK Hessen schreibt den Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V für diverse Fertigarzneimittel im Rahmen eines Open-House-Modells aus. Der Beitritt zu diesen Verträgen ist für geeignete pharmazeutische Unternehmen jederzeit möglich. Es handelt sich um ein offenes Verfahren ohne Exklusivität, bei dem einheitliche Vertragskonditionen gelten. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 24 Monate, beginnend ab dem 01.12.2026. Die Einreichung der Teilnahmeunterlagen erfolgt elektronisch per E-Mail.
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130a Abs. 8 SGB V (Open-House-Modell) für verschiedene Fertigarzneimittel.
Anforderungen an den Bieter
Besondere Bedingungen
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